Segeln KroatienSkipper-Haftungsfragen

Fallbeispiel: Yacht Totalverlust wegen einer durchgescheuerten Festmacherleine

Im Herbst letzten Jahres kam es leider wieder einmal zu einem Yacht Totalverlust wegen einer schamfilten Festmacherleine, die die Yacht an einer vermeintlich sicher festgemachten Muringboje halten sollte.

Kurz vorweg, wir bringen diese Fallbeispiele bei uns am Segelblog nicht, um Euch vom Segeln abzuschrecken oder um Angst zu schüren, geschweige denn um über unseren Partner möglichst viele Versicherungspolizzen zu verkaufen. Vielmehr wollen wir mit diesen Beiträgen zu einer möglichst unfallfreien Ausübung des Segelsports beitragen. Dennoch enthält dieser Beitrag auch Werbung unseres Kooperationspartners YACHT-POOL, von dem wir auch die Hintergrundinfos bekommen haben und mit dem wir uns nun diesen aktuellen Schadensfall näher ansehen wollen. Unserer Meinung nach sollte sich jeder gewissenhafte Skipper auch mit solchen Themen beschäftigen. Mit der Veröffentlichung solcher Beispiele wollen wir auch darauf einwirken, dass gewisse unfaire Praktiken mancher Marktteilnehmer in Zukunft unterlassen werden, weil mit einer Veröffentlichung deren Fälle gerechnet werden muss.

Yacht Totalverlust: Segelyacht wegen einer an der Muringboje durchgescheuerten Festmacherleine an der Felsküste gestrandet

Ein Freizeitskipper charterte eine 44 Fuß große Segelyacht in Dalmatien/Kroatien für einen einwöchigen Urlaubstörn mit Freunden. Die zehnköpfige Crew genoss den Segeltörn in den Kornaten und belegte eines Abends ihr Schiff an einer dafür vorgesehenen Muringboje im Nationalpark Kornaten in einem offiziell ausgewiesenen Bojenfeld (Google-Maps). Da die See ruhig und das Wetter gut waren, beschloss die Crew dort über Nacht zu bleiben. Bei schönem Wetter ging es am nächsten Vormittag per Dinghy an Land um auf den nahegelegenen Hügel der Insel zu wandern, um von dort den Blick auf das Meer und die vielen kleinen umliegenden Inseln zu genießen.
Kornaten: Wanderung im Nationalpark

Dabei frischte der Wind kontinuierlich auf. Nachdem die Yacht in einer ablandigen Bucht gut an einer Boje vertaut lag, wanderte die Gruppe trotzdem unbeschwert weiter. Kurze Zeit später erhielt der Skipper einen Anruf von seiner Charterbasis, mit der Frage, ob er das Bojenfeld schon verlassen hätte, was er verneinte. Das Schiff bewegt sich aber bereits, konnte die Charterbasis auf ihrem Trackingsystem feststellen. Und tatsächlich, das Schiff hatte sich im mittlerweile bis zu 30 Knoten auffrischendem Wind von der Muringboje losgerissen und strandete einige Zeit später am felsigen Ufer der Nachbarinsel Lunga. Leider mit Totalschaden!

Was war geschehen? Die sofort herbeigerufene professionelle Rettungsmannschaft konnte das Schiff zwar leider nicht mehr retten, aber als Schadensursache feststellen, dass die verwendete Festmacherleine des Charterschiffes, die vom Skipper noch vor dem Landausflug vorsorglich kontrolliert wurde, offensichtlich gerissen war. „Da trifft Sie keine Schuld”, urteilten die Retter spontan, die das durchgescheuerte Belegtau begutachteten…

Die Haftung des Skippers – ist der Skipper wirklich immer und für alles schuld?

Als Skipper haftet man bekanntlich für alle Schäden, die man verursacht bis zur Höhe der Kaution – zumindest, wenn man einen fairen Chartervertrag hat. Ausgenommen sind Schäden, die man „vorsätzlich“ oder „grob fahrlässig“ verursacht hat. Und da liegt das Problem: wann hat ein Skipper „grob fahrlässig“ gehandelt?

Hier ist anzumerken, dass in der Rechtsprechung der Skipper, der über einen entsprechenden Befähigungsnachweis verfügt als „Fachmann” betrachtet wird und damit fachgerechtes Handeln vorausgesetzt wird und schon eine geringe Abweichung davon als „schuldhaft“ gewertet werden kann. Die Grenze zu „grob fahrlässig“ ist fließend und gesetzlich nicht eindeutig definiert – da entscheidet jeder Richter nach eigenem Ermessen. Viele weitere Fallbeispiele wie dieses findet Ihr im Fachbuch „Die Haftung des Skippers – seine Rechte/seine Pflichten“.

Die Verteidigung der Unschuld – ein nicht immer leichtes Unterfangen

Die Ablehnung unberechtigter Forderungen aggressiver Yacht-Kaskoversicherer wird immer mehr zum Streitgegenstand. Dies kann für den Charterskipper, der einen Schaden an einer gecharterten Yacht verursacht hat, zu einem massiven Problem werden. Auch dann, wenn ihn eben kein „grob fahrlässiges“ Verhalten trifft, wie hier an diesem Beispiel erläutert.

Die Yacht-Kaskoversicherung nimmt den Skipper sofort in Regress

Der kroatische Kaskoversicherer der Charteryacht sieht die Sache nämlich offensichtlich ganz anders und machte den Skipper für den Schaden kurzerhand haftbar und fordert ihn auf, innerhalb von 8 Tagen den Schaden von rund 150.000 EUR (Yacht Totalverlust) zu begleichen. Bei gleichzeitigem Hinweis, dass bei etwaiger Zahlungsverzögerung hohe Verzugszinsen anfallen.
Yacht Kaskoversicherung Skipper Regressforderung
Glücklicherweise verfügt der Skipper über eine Skipper-Haftpflichtversicherung von YACHT-POOL, die solche Kosten der Abwehr von unberechtigten Forderungen übernimmt und im Falle, dass der Schaden aus „grober Fahrlässigkeit“ verursacht wurde, auch die direkten Kosten des Schadens übernimmt. Die Forderung des Yacht-Kaskoversicherers wurde allerdings nicht mit „grober Fahrlässigkeit” begründet. Ob wissentlich oder unwissentlich wird zurzeit noch geklärt. Aus der Sicht von YACHT-POOL kann aufgrund der vorliegenden Informationen allerdings nicht von „grober Fahrlässigkeit“ ausgegangen werden. Und nur, wenn „grobe Fahrlässigkeit” vorliegt, kann vom Yacht-Kaskoversicherer Rückgriff auf den Skipper genommen werden.

Aber das ist in diesem Fall gar nicht das zentrale Problem. Das zentrale Problem ist laut YACHT-POOL, dass in letzter Zeit die Yacht-Kaskoversicherer sehr schnell, ohne weitere substantielle Begründung, den Skipper in die Haftung nehmen und bei Zahlungsverweigerung mit einer Klage drohen. Damit kommen Skipper, die nicht über eine Skipper-Haftpflichtversicherung von YACHT-POOL (oder eine Versicherung mit gleich guten Leistungen – denn „Skipper-Haftpflichtversicherung“ ist nicht gleich „Skipper-Haftpflichtversicherung“) verfügen, rasch in Schwierigkeiten. Die Verteidigung der Unschuld in einem langwierigen Gerichtsverfahren im Ausland wird damit zu einem enormen Risiko, was vom Yacht-Kaskoversicherer des Schiffes bewusst als Druckmittel eingesetzt werden kann, um die Vergleichsbereitschaft des Skippers zu steigern.

Die Skipper-Haftpflichtversicherung von YACHT-POOL ist so gesehen auch eine „Versicherung vor Versicherungen“. O-Ton Dr. Friedrich Schöchl: „Dies ist nur einer der Gründe, warum die von mir entwickelte Skipper-Haftpflichtversicherung schon vor Jahren in Vorahnung solcher Probleme die Verteidigung des Skippers übernimmt.“

Update vom 08. Juli 2019: YACHT-POOL konnte die ungerechtfertigte Forderung des kroatischen Kaskoversicherers abwehren und der Fall wurde ad acta gelegt.

Wie man sich vorstellen kann, ist die Freude und Erleichterung über den positiven Abschluss der Causa “Yacht Totalverlust wegen einer durchgescheuerten Festmacherleine” beim verantwortlichen Skipper riesengroß. Für diesen Skipper hätte der Fall ohne YACHT-POOL Skipper-Haftpflichtversicherung sonst “ökonomisch tötlich” geendet.

Lessons Learned

Aus dem Fallbeispiel haben wir von den uns vorliegenden Informationen folgendes gelernt bzw. können wir Euch folgendes empfehlen…

  • Immer zwei getrennte Festmacherleinen zur Sicherung der Yacht an einer Boje verwenden.
    • Wenn eine Leine schamfilt, dann hat man immer noch eine Reserveleine.
  • Es gibt verschiedene Bauarten von Muringbojen, manchmal muß man die Festmacherleine unter der Boje festmachen, manchmal aber auch an einem Metallring oben an der Boje. Achtung, unter Wasser ist die Boje oft mit Muscheln bewachsen und scharfkantig.
    • Da kann man dann zur Sicherheit einen Kettenvorlauf oder einen Leinenschutz gegen das Schamfilen verwenden.
  • Wichtigkeit einer YACHT-POOL Skipper-Haftpflichtversicherung.
  • Passt auf, was Ihr im Chartervertrag unterschreibt. Das Kleingedruckte mancher Charterfirmen enthält mitunter Klauseln mit fatalen Folgen, vor denen Euch auch die besten Versicherungen nicht schützen können. Bei Yachtbrokern oder Charterunternehmen, die die “International YACHT-POOL Terms and Conditions” anbieten, ist dies nicht der Fall. Fragt dazu Euren Charteragenten. Viele am Markt verwenden den Vertrag bereits. Einfach zu erkennen durch das Label “FAIR CHARTER Terms & Conditions“.
  • Prüft nach im Kleingedruckten Eurer Skipper-Haftpflichtversicherung, ob der oben beschriebene Yachtunfall mit Eurer derzeitigen Versicherung mit abgedeckt ist. Ggf. mit den Versicherungsexperten von YACHT-POOL Kontakt aufnehmen.

Versicherungsantrag für private Charter-Versicherungen online abschließen

Endlich gibt es nun die Möglichkeit, den Versicherungsantrag für Skipper mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich online durchzuführen. Hier die Links…

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Wenn Ihr noch Fragen oder Anmerkungen zur Skipper-Haftpflichtversicherung habt, freuen wir uns über einen Kommentar von Euch am Ende der Seite.

Wenn Ihr Fragen zu maritimen Versicherungen habt, oder Euch ein unverbindliches Angebot von YACHT-POOL erstellen lassen wollt, dann schreibt einfach eine formlose E-Mail an folgende Adresse info@yacht-pool.de oder ruft unter der Telefonnummer +49 89 74673480 an. Unsere Kooperationspartner von YACHT-POOL beraten Euch gerne!

Transparenz

YACHT-POOL* gehört zu unseren Kooperationspartnern. Diese Zusammenarbeit hat aber auf unsere Meinung, welche wir in diesem Artikel objektiv wiedergegeben haben, selbstverständlich keinen Einfluss.

Bilder

Bild „gestrandete Yacht/Yacht Totalverlust“ – Archiv YACHT-POOL
Symbolbild „Kornaten“ – Markus Silbergasser

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Markus Silbergasser

Markus Silbergasser

Ich bin leidenschaftlicher Fahrtensegler, Blogger, freiberuflicher Yachtredakteur und Reisefotograf mit über 43.000 Seemeilen Erfahrung im Kielwasser. Segle als Ausgleich und Quelle der Inspiration.
Details zu meiner maritimen Ausbildung und Reviererfahrung findet Ihr hier...

9 Comments

  1. Kai
    28. Dezember 2021 at 18:36 — Antworten

    Mir ist das sogar im ganz kleinen Maßstab an einer Boje des Vermieters mit einem 4,5m-Motorboot auf Hvar/Kroatien passiert.
    Zum Glück entdeckte ich den Schaden rechtzeitig: Die Mooring-Boje war unterhalb der Wasserlinie komplett mit scharfkantigen Muscheln bewachsen. Die Leine fast ganz durch.
    Wenn man bei ruhigem Wasser festmacht und dieses Problem nicht kennt, schaut man sich ja auch nicht alle Bojen rundum an.

    Ich habe dann alle Muscheln entfernt. War 5 Min. Arbeit, mit Schraubendreher oder Messer aber ließ mich ruhiger an Land schlafen.

  2. Antonia
    21. April 2020 at 10:28 — Antworten

    Sehr schade um die schöne Yacht. Interessant, dass man als Skipper für alle Schäden bis zur Höhe der Kaution haftet, zumindest bei vielen Charterverträgen. Ich werden in Kroatien eine Yacht chartern. Glücklicherweise mit einer Rechtsschutzversicherung für Charter-Skipper und einer Kautionsversicherung, so dass ich mir über so etwas keine Gedanken machen muss.

  3. Dieter Schneider
    7. November 2019 at 09:25 — Antworten

    Wir waren Ende September bis Mitte Oktober Segeln ab Korfu. In Levkas im Hafen wurde uns während wir beim Einkaufen waren, der Garmin Plotter, montiert auf dem Cockpittisch, gestohlen. Wir meldeten dies der Hafenpolizei. Die verwies uns an die Coast Guard, dort erklärte man uns, wenn wir ein Protokoll wollen, kommt das Schiff für 2 Tage an die Kette, wegen der Untersuchung. Bei uns entstand der Eindruck, die haben keine Lust etwas zu tun.
    Wir wollten auch keine 2 Tage liegen bleiben, also fuhren wir ohne Protokoll weiter. Zuhause erklärte uns unser Versicherer, dass er den Schaden nicht bezahlt, weil wir keine Beweise haben.
    Also AUGEN AUF!

  4. Düsentrieb
    2. April 2019 at 14:36 — Antworten

    Vor 3-4 Jahren haben wir in der Bucht bei Zirje etwas Ähnliches beobachtet: Das Boot, dass 50 Meter neben uns an einer Boje festgemacht hatte, sank plötzlich. Noch während wir rätselten, was da wohl passiert ist, machte es plötzlich “Peng” und unser Boot drehte in einem Affentempo Richtung Ufer. Zum Glück saß jemand im Cockpit und der Schlüssel steckte im Motor, so dass wir noch rechtzeitig reagieren konnten. Habe weder beim Segelschein noch später von dem Problem gehört. Zwei Leinen sind ein erster Ansatz, halten aber auch nur doppelt so lange (hilft bei Abwesenheit oder Schlaf nicht). Kettenvorlauf oder Leinenschutz hat man bei einer Charterjacht selten an Bord. Ich habe mal gelesen, dass man einen Knoten machen soll, da kann sich dann nichts durchscheuern. Keine Ahnung allerdings, wie man den bei schlechten Bedingungen wieder aufbekommt. Aber lieber eine Leine zurücklassen als das ganze Boot.

    • 2. April 2019 at 16:53 — Antworten

      Ja bei Schwell empfiehlt es sich mit einem Roringstek am Ring festzumachen. Dieser Knoten scheuert nicht am Ring…

  5. Reinhardt Stiehl
    28. März 2019 at 14:22 — Antworten

    Wir hatten einen vergleichbaren Vorfall in 2016, ebenfalls in den Kornaten an einer Muringboje im Bojenfeld. Nur ist es uns mitten in der Nacht passiert, der Festmacher ist gerissen/ durchgescheuert, wir waren an Bord, der Ankeralarm hat gemeldet und wir sind noch rechtzeitig “weggekommen” und konnten längsseits an einem Kai festmachen, mit ein bisschen Hilfe von Land. Außer einem ordentlichen Schrecken also nichts passiert.

    • 28. März 2019 at 14:45 — Antworten

      Wow, so etwas passiert dann doch wirklich ziemlich oft im Jahr. Habe gerade eine weitere sehr ähnliche Geschichte auf einem der geteilten Facebook Posts dazu gelesen. Hoffe, mit diesem Artikel viele Crews zu sensibilisieren, damit solche Yacht Totoalverluste in Zukunft weniger oft vorkommen.

  6. 28. März 2019 at 09:48 — Antworten

    Gibt es nähere Infos zum genauen Schadensverlauf? Wo ist der Festmacher durchgescheuert? Vermutlich an der Muringboje? Da gibt es ja verschiedene Bauarten, manchmal muß man die Leine unter der Boje festmachen, manchmal aber auch an einem Metallring oben an der Boje (was viel sicherer ist). Unter Wasser ist die Boje oft mit Muscheln bewachsen und scharfkantig. Da nehme ich dann gerne einen Kettenvorlauf oder hab um die Leine noch einen Schutz gegen Schamfilen.

    • 28. März 2019 at 10:01 — Antworten

      Guter Input Hendrik. Ich kenne leider keine näheren Details dazu. Der Festmacher ist aber bestimmt im Bereich der Muringboje durchgescheuert. Werde aber Deinen Input oben noch in den Lessons Learned einbauen…

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