Fallbeispiel: Yachtunfall / gestrandete Yacht und Anklage wegen gebrochener Ankerkette
Yachtunfälle passieren leider immer wieder. Solange es bei Materialschäden bleibt und keine Personen zu Schaden kommen, kann man nur von Glück im Unglück sprechen.
Wir möchten uns in diesem Beitrag in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Friedrich Schöchl von YACHT-POOL, unserem Kooperationspartner im Bereich Yacht- und Skipper-Versicherungen einen Yachtunfall näher ansehen und juristisch beleuchten.
Es handelt sich um einen Skipper mit über 30.000 Seemeilen Erfahrung, der in Griechenland einen Totalschaden an der von Athen aus gecharterten Yacht erlitt.
Yachtunfall: Ankerkette bei starkem Wellengang in der Ankerbucht gerissen

Der Skipper geriet im Norden der Kykladen in eine Schlechtwettersituation und suchte im Südwesten der Insel Kea eine vermeintlich sichere Hafenbucht (Google-Maps) auf, wo er vor Anker ging. Starker Regen und Wind aus Südwest mit 5-6 Beaufort herrschten vor. Starker Wellengang zerrte an der Ankerkette, was zu Materialermüdung führte und die Ankerkette brach. Die Yacht strandete und wurde schwer beschädigt.
Der Versicherer beanstandete das Verhalten des Skippers in keiner Weise und regulierte den Schaden anstandslos. Denn eine Ankerkette darf nie reißen. Zumindest kann der Skipper auf keinen Fall schuld daran sein. Selbst der Vercharterer sah den Yachtunfall so und bot dem Skipper für die restliche Charterwoche ein Ersatzschiff an. Auch die Crewmitglieder erhoben keine Anschuldigungen, im Gegenteil, sie lobten das vorbildliche Verhalten des Skippers. Dennoch war der Fall damit nicht erledigt…
Skipper wegen „Gefährdung der Mitsegler“ angeklagt
Der Staatsanwalt erhob einige Zeit später Anklage gegen den Skipper wegen des Verursachens einer Havarie mit Gefährdung der ihm anvertrauten Mitsegler. So abwegig sich das auch anhören mag, der Skipper wurde in erster Instanz tatsächlich zu einer Haftstrafe verurteilt!
Begründung des Staatsanwalts
Der Skipper der havarierten Segelyacht hätte die Wettervorhersage nicht entsprechend berücksichtigt, einen falschen Ankerplatz gewählt und damit seine Crew und sich selbst in Gefahr gebracht. Denn wenn er einen geeigneteren Ankerplatz gewählt hätte, wäre die Ankerkette auch nicht gebrochen.
Skipper in erster Instanz verurteilt
Mit der Verurteilung wurde der erfahrene Skipper einer Straftat für schuldig befunden. Die Kosten beliefen sich bis zu diesem Zeitpunkt bereits auf einen 5-stelligen Euro-Betrag. Selbstverständlich wurde dem Skipper von YACHT-POOL Kostendeckung auch für einen Weg durch die zweite Instanz zugesichert, wo der Fall zur Zeit zur Verhandlung ansteht.
Der von YACHT-POOL gestellte Rechtsanwalt ging sofort nach Urteilsverkündigung in Berufung, damit ist auch eine Vorstrafe vorerst abgewehrt. Ein unerlässlicher Schritt für den Skipper, da nach griechischem Recht sonst der sofortige Antritt der Haft die Folge gewesen wäre.
Update vom 01. März 2020: Der beschuldigte Skipper wurde nach dem über 4 Jahre dauernden Verfahren nun endlich in 2. Instanz frei gesprochen
Wir haben Euch ja versprochen, über den Ausgang des langwierigen griechischen Gerichtsverfahrens zu berichten. Nun gibt es nach über vier Jahren Verhandlungsdauer endlich ein “Happy End”. Der Skipper wurde mit Hilfe unseres Anwalts in 2. Instanz frei gesprochen. Die Anwalts- und Gerichtskosten wurden zur Gänze vom Versicherer übernommen, teilte mir Dr. Friedrich Schöchl bereits stolz und zufrieden am Freitagabend mit.
Lessons Learned
- Wind- und Wettervorhersage mehrmals täglich checken und aus den Erkenntnissen heraus vorausschauend die Route/den Ankerplatz wählen
- Bei starkem auflandigen Wind in der Ankerbucht den Ankerplatz verlassen und wenn möglich eine besser geschützte Ankerbucht suchen
- Wenn sich Skipper und Crew aus irgendwelchen Gründen überfordert sehen, den Ankerplatz mit starkem auflandigen Wind und Schwell zu verlassen, dann soll die Crew zumindest abwechselnd eine Ankerwache einteilen. Bei ganz starkem auflandigen Wind zusätzlich mit gestartetem Motor und wenn notwenig leichtem Schub gegen Wind und Wellen.
- Eine Rechtsschutzversicherung für Charter-Skipper und Yacht-Eigner wird immer wichtiger, insbesondere die Übergriffe von Behörden betreffend.
- Dieser Yachtunfall zeigt, dass eine spezielle maritime Rechtsschutzversicherung, die insbesondere auf rechtliche Auseinandersetzungen mit Behörden zugeschnitten ist und die damit zusammenhängende Strafkaution leistet, von elementarer Bedeutung ist. Denn der Staatsanwalt segelt quasi immer mit!
- Aus diesen Erfahrungen heraus empfehlen wir allen Yacht-Eignern und Charter-Skippern mit leistungsstarken Yacht-Rechtsschutzversicherungen bzw. Skipper-Rechtsschutzversicherungen vorzusorgen. Die soeben neu konzipierte Rechtsschutzversicherung von YACHT-POOL ist genau auf diese Fälle zugeschnitten.
Versicherungsantrag für private Charter-Versicherungen online abschließen
Endlich gibt es nun die Möglichkeit, den Versicherungsantrag für Skipper mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich online durchzuführen. Hier die Links…
>>> Für Skipper mit Wohnsitz in AT*
>>> Für Skipper mit Wohnsitz in DE*
Wenn Ihr noch Fragen oder Anmerkungen zur Skipper-Rechtsschutzversicherung habt, freuen wir uns über einen Kommentar von Euch am Ende der Seite.
Transparenz
YACHT-POOL gehört zu unseren Kooperationspartnern. Diese Zusammenarbeit hat aber auf unsere Meinung, welche wir in diesem Artikel objektiv wiedergegeben haben, selbstverständlich keinen Einfluss.
Bilder
Symbolbild „gestrandete Yacht“ – Archiv YACHT-POOL
Symbolbild „Starkwind“ – Markus Silbergasser
5 Comments
Hallo vielen Dank für diesen interessanten Artikel.
Da es ja schon mehrheitlich Versicherungs-Fürsprecher gibt – hier ein anderer Gedanke, mein persönlicher – und sicherlich nicht für jeden geltend:
Unfälle, Katastrophen, und ungerechte Anklagen durch Behörden passieren. Wie oft hört man tatsächlich davon? Ich selbst zumindest durch persönliche Kontakte noch nie. Das nur zum Thema persönliche, subjektive Risiko-Wahrnehmung.
Es gibt ein paar Versicherungen die mögen ratsam sein, sind günstig und entspannen einen. Viele andere dienen aber primär langfristig hauptsächlich den Versicherungs-Unternehmen selbst.
Vielleicht hat man mal Pech… vielleicht geht es sogar mal um Leben und Tot, aber dann hilft uns auch keine Versicherung. Doch ganz sicher ist: Das Geld für diverse Versicherungspolicen ist sicher weg…
Naja – das führt zu philosophischen Fragen.
Nur ein Gedanke… jeder soll es so machen wie er sich gut fühlt. Aber lasst euch keine Angst einjagen… Versicherungen sind immer seeeehr gut darin tolle, spannende Fälle hervorzukramen, die aber sehr sehr unwahrscheinlich eintreffen werden. 😉 Peace!
Danke für den Beitrag Markus, Gott sei Dank ist der Skipper freigesprochen! Trotzdem ein schwieriger Fall! Ich stelle mir die Frage, welche alternativen Buchten es in dieser Situation gab? Oder warum der Skipper nicht flüchten konnte. Hier im Ionischen Meer kenne ich nur wenige Plätze, an denen man so in Legerwall geraten kann, ohne dass man in eine benachbarte Bucht ausweichen kann. One House Bay (30 Minuten Flucht nach Vathi), Wreck Bay (10 Minuten nach Vromi) oder Voutoumi (20 Minuten nach Gaios) fallen mir als einzige ein. Aber in keiner von denen würde ich bei der Vorhersage ankern.
Meiner Meinung nach sollte der Staatsanwalt selbst mal hinter Gitter wegen Überheblichkeit und Klugscheißerei (verzeiht mir den Ausdruck).
Aber mich kotzt das einfach nur an, den Skipper danach auch noch zu behelligen.
Jeder der schon öfters segelte kann bestätigen, dass auch der Wetterbericht nicht immer (Windrichtung) stimmen muss bzw. die örtlichen Begebenheiten passen.
Eine Frechheit sondergleichen, dieser Staatsanwalt sollte mir mal vor den Bug kommen.
Hallo zusammen,
ich habe zehn Jahre auf eigenem Kiel in GR gesegelt und dabei nie schlechte Erfahrungen gemacht. Aber, wenn man sich auf der Seite der Kreuzer-Abteilung und von TO mal umsieht, so kommt es immer mal wieder zu „interessanten“ Auslegungen durch die Behörden. Zu einem umfassenden Versicherungsschutz kann man da nur raten!
Bei dem Schiff handelt es sich um eine Yacht von Alboran. Die fahren eigentlich nur Balearen, Kap Verden, Kanaren und evt. auch Kuba. In GR habe ich die noch nie gesehen, aber es handelt sich offensichtlich um ein Archiv-Bild. Ich erwähne es auch nur deshalb, da ich bei Alboran immer nur verzinkte Ketten gesehen habe. Die brechen nicht! Edelstahl ist sicher besser, aber nur wenn es der richtige Werkstoff ist. Hier ist nur der autentische Werkstoff (Duplex 1.4462) zu akzeptieren. Andere Werkstoffe haben zu geringe PREN-, bzw. CPT-Werte. Wer hier Interesse hat, müsste mal selbst weiter googeln. Ist aber eigentlich auch egal, denn der Werkstoff der Ankerkette liegt sicher nicht in der Verantwortung des Skippers.
Nun zu dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Hier kommt es m.E. auf die Gesamtumstände an. Grundsätzlich muss man sicher zustimmen, dass ein Ankerplatz mit SW offen bei SW-Wind nicht ideal ist… Andererseits waren auch „nur“ 5-6 Bft. und die Situation an Bord ist nicht nachvollziehbar. Ggf. gab es Gründe um schnell einen Ankerplatz aufzusuchen? Da würden mir einige Gründe einfallen.
Fazit: ggf. nicht ganz so schlau, zumindest nicht ideal, dort vor Anker zu gehen. Aber bei den Bedingungen sicher niemals fahrlässig, geschweige denn grob fahrlässig. Zumindest würde es dazu weiterer Informationen bedürfen. Wenn die Kette bricht (war das hier tatsächlich so? warum war dies so? Wurde das Material einem Gutachten unterzogen?) kann der Skipper da zumindest nichts dafür. Aber ohne vernünftige Absicherung bist Du auf jeden Fall gekniffen… Trotzdem, GR – für mich in der Gesamtbetrachtung eines der besten Segelreviere der Welt!!!
Hallo Martin, danke für Deine umfangreiche Antwort zu dem Yachtunfall. Kann Dir nur zustimmen, ein umfassender Versicherungsschutz ist für einen Yachteigner oder Charter-Skipper ganz wichtig. Gerade eine Skipper-Rechtsschutzversicherung haben leider erst die wenigsten abgeschlossen…
Ob die Kette im Anschluss genau untersucht wurde, weiß ich leider nicht. Das Segelrevier Griechenland gehört aber auch für uns zu unserem weltweiten Lieblingsrevier.