Interview mit Dr. Friedrich Schöchl zu 45 Jahre YACHT-POOL
Dr. Friedrich Schöchl, Gründer und CEO von YACHT-POOL erzählt im Interview ganz persönlich wie alles begann und was zum internationalen Erfolg von YACHT-POOL im Bereich Yacht- und Charterversicherungen führte. Das Versicherungsunternehmen gilt ja bekanntlich als Erfinder der Skipper-Haftpflichtversicherung und ist seit 45 Jahren Trendsetter bei Yacht-Versicherungen und seit 25 Jahren Pionier der Charter-Versicherungen.
Wie alles in den 1960er Jahren begann
Die Familie Schöchl war sichtlich von früh auf segelbegeistert. Im ersten Archivbild sieht man Friedrich und seinen Bruder Walter im selbstgebauten Segelboot der Rennklasse N72 mit 10 m2 Segelfläche auf dem heimischen Mattsee. Im zweiten Archivbild sieht man Friedrich Schöchl im selbstgebauten Korsar während einer Regatta im Jahr 1965 und im dritten Bild Friedrich und Jette im Jahr 1976 kurz vor der Gründung von YACHT-POOL.
Herr Dr. Schöchl, Sie gelten als Initiator der All-Gefahren-Deckung, die Sie bereits vor 40 Jahren mit den speziellen „YACHT-POOL Kasko-Bedingungen“ eingeführt hatten und die mittlerweile so ziemlich von allen Ihren Mitbewerbern übernommen wurden.
Ja, der letzte, einer der Marktführer, allerdings erst vor etwa 3 Jahren. Und in einer groß angelegten PR-Aktion wurde diese Deckungskonzeption als „neue, moderne Innovation“ dieser Firma dargestellt. Die bis dahin angebotene Einzel-Gefahrendeckung war einfach in vielerlei Hinsicht zu nachteilig für die Versicherungsnehmer, so dass man sich wohl dem vorgegebenen Trend anschließen musste.
Als absoluter Trendsetter gelten Sie auch in der Charterbranche, wo Sie sich als der Erfinder der Skipper-Haftpflichtversicherung, der Charter-Kautionsversicherung und einer Reihe anderer spezieller Deckungskonzepte für die verschieden gelagerten Risiken – sowohl der Charter-Skipper als auch der Vercharterer – einen Namen machten. Seit einigen Zeit fällt uns dabei bei einer beachtlichen Reihe von Charter-Agenturen und Charter-Veranstaltern des Labels „CHECKED & TRUSTED by YACHT-POOL“ auf. Können Sie uns sagen, welche Message damit verbunden ist und was der Charterer darunter verstehen soll?
Ja, dahinter steht, neben dem sehr ernsthaften Hintergrund, auch eine sehr lustige Geschichte. Der ernste Teil der Geschichte ereignete sich vor 25 Jahren, als eine namhafte Charterfirma von einem Tag auf den anderen Pleite ging. Dabei stellte ich fest, dass nicht nur tausende Skipper ohne jeglichen Haftpflicht-Versicherungsschutz unterwegs waren, weil der Vercharterer nämlich die längst fälligen Prämien nicht bezahlt hatte. Das allein verursachte mir eine Gänsehaut -darüber hinaus aber auch, dass hunderte von Skippern und Crewmitgliedern, die ihre Charter noch gar nicht angetreten hatten, Ihre Anzahlungen verloren.
Das war zum Einen der Anlass zur Gründung der Skipper-Haftpflichtversicherung (im Übrigen nur eines der praktischen Beispiele warum sich kein ‚Skipper darauf verlassen kann, dass seine uneingeschränkte persönliche Haftung vom Versicherer des Vercharterers abgedeckt ist.)
Und das Andere war die Erkenntnis, dass die Anzahlungen für die in der Zukunft liegenden Chartertörns, ohne geringste Kenntnis der Bonität, sowohl der Agentur, der das Geld zu treuen Händen zur Weiterleitung an den Vercharterer vor Ort übergeben wurde, als auch nur die geringste Ahnung über die Bonität des Charterbetreibers zu haben, an den das Geld weitergeleitet wurde (oder auch nicht, wie sich in weiteren späteren Erfahrungen zeigte). Um dieses finanzielle Risiko, das vom Charterer in keinster Weise zu beurteilen war und ist, abzudecken, entwickelte ich den YACHT-POOL Sicherungsschein.
Segler sind, wie wir wissen per se der Tradition verbunden – wie nahmen sie diese Neuerungen auf?
Sehr skeptisch und sehr zögerlich und das war auch verständlich. Denn ich kam mit der Lösung eines Problems, von dem, - mit Ausnahme der damals unmittelbar Betroffenen – die übrigen tausenden von Skippern und die noch größere Anzahl von Mitseglern, keine Ahnung hatten und den damit tatsächlich verbundenen Haftungsfolgen sowieso nicht. Obwohl sich unter ihnen auch ein Heer von Anwälten, Richtern, Staatsanwälten, Wirtschaftsprüfer und anderer rechtskundiger Zivilberuflern befanden.
Aber, wenn man mit einer Lösung eines Problems kommt, das de facto so gut wie der gesamte Markt überhaupt nicht erkennt und damit subjektiv auch kein Problem hat, ist man vorerst der einsame Rufer in der Wüste.
Das gleiche Problem sehen wir übrigens auch bei der blinden Akzeptanz des Kleingedruckten, den AGB der verschiedenen Flottenbetreiber, vielfach unbemerkt und unbeachtet als Anlage des individuellen Regelungen des Chartervertrages. Mit der – auch hier beruflich täglich mit Rechtfragen konfrontierte Personen – als Skipper im privaten Bereich „freiwillig“ untragbare Haftungsverpflichtungen auf sich nehmen. Weil sie diese lästigen Formulierungen gar nicht lesen wollen, oder eben nicht verstehen. Wo ihnen dann auch eine Skipper Haftpflichtversicherung nicht mehr helfen kann (siehe dazu auch ocean7 Artikel Giftige Klauseln).
Wir haben deshalb die Standard AGB „International YACHT-POOL Terms & Conditions“ entwickelt, die in allen relevanten Sprachen vorliegen und die von einem guten Teil kundenorientierter Vercharterer bereits übernommen wurden. Charterfirmen, die diese fairen Bedingungen bereits genereell anbieten erkennen unsere Kunden an unserem Label Charter-Fairtrag. Weitere Übernahmen dieser AGB werden folgen, wenn sie von Skippern gefordert werden. Was wir jedem verantwortungsbewussten Skipper dringend empfehlen. Es wurde für kundenorientierte Vercharterer im Übrigen ein entscheidendes Marketingargument zur Gewinnung aufgeklärter und damit problembewusster Skipper.
Bezüglich der Skipper-Haftpflichtversicherung dauerte es Jahre, und nur aufgrund spektakulärer, praktischer und veröffentlichter Haftungsfälle, setzte sich allmählich ein diesbezügliches Problembewusstsein durch und damit die Skipper-Haftpflichtversicherung als selbständiges Produkt.
Und noch heute, nach 25 Jahren, ist vielen Skippern ihre persönliche Haftungsproblematik nicht klar. Im Übrigen auch bei denen, die eine Skipper-Haftpflichtversicherung zwischenzeitlich vorsichtshalber abgeschlossen haben aber nicht genau wissen warum und deshalb wird auch heute noch der Unterschied zwischen Kautions- und Skipper-Haftpflichtversicherung mitunter noch missverstanden.
Und wie haben die Versicherungen, die ja letztlich das Risiko der von Ihnen entwickelten Konzepte und geschriebenen Bedingungen zu tragen hatten, auf diese neuen Ideen reagiert?
Ja, natürlich auch ziemlich skeptisch. Denn ich hatte ja nichts zu bieten, als eine Idee, die ich zum Schutz der Skipper, zur Abdeckung untragbarer Risiken, für notwendig hielt. Wobei aber eben gerade ein paar essentielle Forderungen, den Grundsätzen von Versicherungen diametral entgegenstanden. Dazu gehörte z.B. die von mir gewünschte Abdeckung der „groben Fahrlässigkeit“ bei Sachschäden am gecharterten Schiff. Denn in diesem Fall übernimmt keine uns bekannten Haftpflicht- oder Kaskoversicherung die Deckung und der Skipper haftet persönlich und uneingeschränkt.
Und es war wohl nur mit göttlicher Hilfe möglich, zumindest einen Versicherer zu überzeugen, dass Skipper nur Milch trinken. Für mich war diese Klausel aber auch aus anderen Gründen unerlässlich. Nämlich aus der Tatsache, dass es sich beim Begriff der „groben Fahrlässigkeit“ um einen dehnbaren Begriff handelt, der zudem mit hoher Wahrscheinlichkeit vor einem ausländischen Gericht zu entscheiden ist. Es ging mir dabei also um das juristische Risiko, dem ein Skipper in einem solchen Fall ausgesetzt ist. Und wo der Skipper im Streitfall einer juristischen Spezialtruppe des ausländischen Kaskoversicherers der beschädigten oder total verlorenen Charteryacht gegenübersteht.
Die praktischen Fälle der folgenden Jahre, wo wir vermehrt mit ungerechtfertigten Regressforderungen konfrontiert wurden, gaben meiner Vorahnung recht, wie auch dieses Bild mit der ultimativen Zahlungsaufforderung des Versicherers zeigt. Siehe dazu Atikel “Yacht Totalverlust wegen einer durchgescheuerten Festmacherleine.
Ohne Zweifel habe ich aber in den ersten Jahren Glück gehabt, viel Glück. Denn nur zwei aufeinanderfolgende Totalschäden hätten genügt und der Versicherer hätte diese Idee wie ein scheues Reh verlassen und die Skipperhaftpflichtversicherung wäre für alle Zeiten für die gesamte Branche tot gewesen. Denn die Branche ist klein und kein Versicherer hätte sich weiterhin auf eine so „blöde“ und riskante Idee mehr einlassen können. Aus diesem Grund war ich in den ersten Jahren auch Monopolist.
Denn meine potentiellen Wettbewerber wollten vorerst die Entwicklung und damit mein wirtschaftliches Überleben abwarten. Und einige meiner namhaften späteren Wettbewerber haben deshalb vorerst den „Nebensatz“ zur Deckung der groben Fahrlässigkeit vorsichtshalber weggelassen. Was von vielen Skippern unbemerkt blieb, insbesondere, wenn solche Versicherungen als „Werbeguti“ in den Charterpreis eingeschlossen wurden. Und es kam, wie es nicht anders kommen konnte – zu einer großen Enttäuschung, eines betroffenen Skippers. Durch Veröffentlichung dieses Falls, ließ sich dies auch auf Dauer nicht durchhalten.
Ein Problem für den Versicherer, den ich überzeugen musste, war natürlich auch, dass ich über den zu erwartenden Geschäftsumfang überhaupt keine Aussage machen konnte, weil es über die Anzahl der Charter-Skipper damals in der gesamten Branche keine Vorstellung gab. Ich konnte nur dafür plädieren, dass die Prämie sehr niedrig sein müsste, weil den Versicherungsnehmern in spe – wie gesagt- gar nicht bewusst war, warum sie dafür überhaupt Geld ausgeben sollten.
Mangels jedweder Erfahrung, war auch eine Prämie in keinster Weise zu berechnen. Sie wurde von mir „festgelegt“, hat sich mit viel Glück bewährt und so wurde die „Berechnung“ und der Produktname von meinen Mitbewerbern allmählich übernommen. Denn offensichtlich hatten ich und mein Versicherer damit überlebt.
Beim Inhalt der Leistung hapert es beim einen oder anderem allerdings noch bis heute. Denn die Rechtslage der Haftung ist sehr komplex und geht in der Praxis weit über das Thema „grobe Fahrlässigkeit“ hinaus und ist deshalb in der gesamten Problematik vom Laien letztlich schwer zu beurteilen. Ähnlich problematisch hat sich für die Versicherer das Ansinnen der von mir eingeführten „Kautionsversicherung“ dargestellt. Denn damit sollte ja de facto der Selbstbehalt der Kaskoversicherung abgedeckt werden.
Aber genau diesen Stachel will ja jeder Versicherer haben, um nicht eine Vollkaskomentalität zu fördern, die sich dann schlimmsten Falls eben nicht auf den Schaden der Kaution beschränkt. Und so sahen es auch verständlicherweise ein guter Teil der Vercharterer die um ihre Schiffe Angst hatten. Auch hier viel Überzeugungsarbeit, dass die Schäden aus Unvermögen und Pech, im Geschäftsmodell der Vercharterung, begründet sind und nicht in einer abgesicherten Leichtfertigkeit der Skipper. Denn jeder schuldhafte Kautionsschaden kratzt auch an der Ehre der Kompetenz des Skippers.
Auch das hat sich in den Folgejahren eindeutig bestätigt. Die Skipper haben mich nicht enttäuscht und die Kautionsversicherung wurde zu einem festen Bestandteil des gesamten weltweiten Chartermarktes.
Das betraf bisher die Dinge, die der Skipper durch sein Verhalten beeinflussen konnte. Der Verlust der Anzahlungen ist aber ein anderes Thema und hat nichts mit der Segelerfahrung des Skippers zu tun und hat wohl gerade in der gegenwärtigen Situation, doch zu einem ziemlich starken Problembewusstsein geführt?
Ja, dieses generelle Problem bestand – wie erwähnt – dem Grunde nach aber schon immer. Ende der 90er Jahren wurde deshalb für Reiseveranstalter eine Pflichtversicherung für Pauschalreisen eingeführt. Für Einzelreisen und Mietverträge, wie dies beim Chartern der Fall ist, bestand diese Verpflichtung allerdings nicht.
Das Problem für den Skipper und seine Crew war aber genau das Gleiche. Deshalb entwickelte ich den speziellen „YACHT-POOL Sicherungsschein“, der sich zwar am Sicherungsschein der Pauschalreiseveranstalter orientierte aber sich trotzdem grundsätzlich unterschied. Und dies war aus mehreren Gründen notwendig. Zum einen durften die Agenturen durch die Ausgabe so eines Scheines nicht den Anschein eines Pauschal-Reiseveranstalters erwecken, weil damit die Agenturen, im Rahmen der juristisch kniffeligen Anscheinshaftung, ihre Haftungsbeschränkung als reiner Vermittler gefährdet hätten und damit ihre Haftung unvertretbar (möglicher weise sogar unbewusst) enorm erweitert hätten.
Das war das Eine. Das Andere aber war, dass die Sicherungsscheine von uns nicht (wie von den Pauschalreiseveranstaltern) pauschal ausgegeben wurden, sondern eben nur für Firmen, die bereit waren ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen und sich durch die jährliche Einreichung ihrer Bilanzen permanent überprüfen zu lassen. Womit das Insolvenzrisiko für uns und unsere Kunden deutlich verringert, allerdings nicht ganz verhindert werden konnte.
Denn mit der Insolvenz des großen Vercharterers BluBalu erhielten wir unsere erste ordentliche Lektion. Mehr als 700 Charter-Crews verloren ihr Geld. Aber konnten glücklich aufatmen, als viele erstaunt feststellten, dass sie über den YACHT-POOL Sicherungsschein dagegen abgesichert waren. Der Gesamtschaden betrug annähernd eine Million Euro, die innerhalb von 2 Wochen an die Geschädigten von uns ausbezahlt wurden.
Aus Schaden klug (zumindest klüger) geworden, haben wir unsere Bonitätsanforderungen deutlich verschärft. Und die Firmen, für die diese Bürgschaft von uns für deren Charterer übernommen wurde, wurden dementsprechend auf wirklich gute Firmen beschränkt.
Ja, wir konnten feststellen, dass diese Firmen in ihren Anzeigen auf ihren Homepages und ihren Mails das Logo “ YACHT-POOL Zahlungsgarantie“ offensichtlich mit Stolz zeigten. Seit einiger Zeit sehen wir aber, dass dieses Label nun ersetzt wurde durch ein Label, bei dem „CHECKED & TRUSTED by YACHT-POOL“ ins Auge springt. Was ist der Unterschied?
Ja dieses Qualitätssiegel entstand aus dem lustigen Part dieser Story. Aber letztlich doch mit sehr seriösen und ernsthaften Folgen.
Vor einigen Jahren bekam ich einen erbosten Anruf eines ebenso erbosten Kunden, der dringend den Chef persönlich sprechen wollte und der mir aufgeregt mitteilte, dass er von YACHT-POOL nun sehr enttäuscht sei und seine nächste Kautionsversicherung auf alle Fälle bei einem unserer Wettbewerber abschließen würde.
Auf meine Frage was passiert sei und wer was von unserer Firma falsch gemacht hatte, beschwerte er sich, dass das Schiff, das er in der Karibik übernahm, derart verschmutzt war, was er von einer Firma, die das „Logo YACHT-POOL Zahlungsgarantie“ trägt, nicht erwartet hätte. Nachdem ich allmählich die Vorwürfe begriffen und verarbeitet hatte, antwortete ich ihm, dass ich mich sehr geehrt fühle, dass er annimmt, dass wir in der Lage sind rund um den Globus für die Sauberkeit der Schiffe zu sorgen. Aber das haben wir weder versprochen, noch sind wir in der Tat dazu in der Lage.
Wir haben über diesen lustigen Vorfall firmenintern sehr gelacht, dann aber kamen uns doch Gedanken mit dem Ergebnis, dass wir uns fragten, was hat uns dieser Kunde eigentlich gesagt? Er sagte uns schlicht und einfach was in seinem Kopf war. Und wir nahmen das Image, das dieser Skipper von YACHT-POOL hatte, zur Kenntnis. Und wenn er so denkt, so ist davon auszugehen, dass auch andere so denken, es uns nur nicht so drastisch sagen. Da gab es nun für uns nichts mehr zu lachen, sondern vielmehr zu überlegen, wie wir diesem Image gerecht werden.
Und das Ergebnis war, dass wir unsere Anforderungen an die Firmen, die unser Logo zeigen wollten, nun sehr deutlich über die Frage der Bonitätsprüfung hinaus anhoben.
Neben einer vernünftigen Bonität beobachten und beurteilen wir nun gleichwertig den gesamten Bereich der Serviceleistungen und das gesamte Geschäftsgebaren. Dazu zählen z.B. nun auch Verhaltensauffälligkeiten in der Politik der (unberechtigten) Kautionseinbehalte, oder z.B. dem Kulanzverhalten bei Törnverschiebungen in der gegenwärtigen Situation und natürlich auch ganz generell der Zustand der Schiffe und letztlich – wie alles begann – auch die Sauberkeit des Schiffes. Die sorgsame Beachtung der Hygienemaßnahmen kommt nun aufgrund der aktuellen Situation durch entsprechende Rückmeldungen unserer Kunden dazu.
Und in diesem Sinne änderten wir auch die Optik und die Aussage dieses erweiterten Qualitäts-Siegels unserer geprüften Partner. Das sich aus den genannten Gründen übrigens zwischenzeitlich zu einer wichtigen Orientierungshilfe der Charter-Skipper entwickelte.
Sicher ist Ihnen nicht entgangen, dass auch Ihre Mitbewerber mit ähnlichen Siegeln arbeiten.
Nein, ist es natürlich nicht. Aber das unterstreicht ja geradezu die Trendsetterposition unserer Ideen. Denn so gut wie alle unsere Innovationen, die wir im Yacht- und Charterbereich entwickelten und einführten wurden irgendwann kopiert. Zumindest, was die Headlines betrifft. Beim Inhalt hapert es dann eben zum Teil erheblich. Aber da ist der Kunde als Laie mitunter dann ja oft deutlich überfordert. Und was eben unser Qualitätssiegel betrifft, so kenne ich niemanden, der sich der Mühe unterzieht, jährlich die wirtschaftlichen Zahlen der in- und ausländischen Charterfirmen einzuholen und den Aufwand auf sich nimmt sie zu überprüfen und zu beurteilen. Da es sich bei der Überlassung dieser Zahlen im Übrigen um sehr sensible Daten handelt ist dafür ein großes Vertrauensverhältnis Voraussetzung.
Ich bin deshalb nicht sicher, ob jedem diese Daten überhaupt übermittelt werden würden.
Die Qualität von Qualitätssiegeln ist übrigens nicht nur in unserer Branche ein ganz eigenes Thema. Manche sind absolut nichtssagend und andere glatte Irreführung. Da wäre vielleicht einmal ein eigener, solide begründeter Artikel sinnvoll. Wir wollten mit unserem Siegel ursprünglich nur unsere Kunden informieren für welche Firmen überhaupt Sicherungsscheine ausgegeben werden dürfen. Das wurde aber, wie wir von unserem, über das verschmutzte Schiff enttäuschten Kunden lernten, überinterpretiert. Es fällt mir im Übrigen spontan überhaupt nichts ein, was es auf dem Gebiet der Kundenabsicherung im Charterbereich an Innovationen gibt, die nicht von uns entwickelt wurden.
Der Corona-Lockdown der gesamten Charterindustrie hat nun erhebliche wirtschaftliche Spuren hinterlassen und damit die Bonität zu einer wichtigen Frage der Charterer gemacht.
Ja, bereits die Corona-Entwicklungen gegen Ende März haben dazu geführt, dass sämtliche Versicherer die Ausgabe neuer Sicherungsscheine und damit die Insolvenzabsicherung eingestellt haben.
Ein zusätzlicher Schlag für die Charterbranche. Neben der Tatsache, dass anschließend daran die Grenzen und das Auslaufen der Schiffe gesperrt wurden und darauf das leidliche Thema der Rückzahlung der voraus geleisteten Zahlungen folgte. Eine Forderung, die unabhängig von jeder rechtlichen Betrachtung weder von renommierten Fluggesellschaften und schon gar nicht von den Flottenbetreibern, geleistet werden konnte, die naturgemäß nach den liquiditätszehrenden Wintermonate schon dringend auf das frische Geld warteten.
Eine Verschiebung der gebuchten, aber nicht erfüllbaren Chartertörns, verbunden mit einer entsprechenden Gutschrift war das Gebot der Stunde. Das Problem: Die Werthaltigkeit dieser Gutschriften war gleich Null, denn das Insolvenzrisiko der unkalkulierbaren Zukunft, lag allein beim Kunden.
Um unseren Beitrag zur Lösung – zumindest des Problems der Insolvenzabsicherung der Gutschriften – zu leisten, haben wir – wo es ging – sowohl die Deckung des Sicherungsscheins als auch einer eventuell abgeschlossenen Rücktrittsversicherung für den jeweiligen Törn auf den Verschiebungszeitraum ausgedehnt. Und zwar kostenlos und bis inklusive 2021. Zum Unterschied von Wettbewerbern, die für das tatsächlich erweiterte Risiko zusätzliche Prämien verlangten, soweit sie einer Verschiebung überhaupt zustimmten.
Diese problemlose und kostenlose Erweiterung der Risikoübernahme von uns war eine enorme Erleichterung für die Einigung der umstrittenen Gutschriftenlösung. Sie war im Übrigen für so gut wie für alle Flottenbetreiber unsichtbar. Denn sie hatten ja keine Information von den tausenden Sicherungsscheinen, die wir über deren Agenturen oder direkt an deren Kunden in den vorangegangenen Buchungsmonaten ausgegeben und ihnen damit das Bonitätsrisiko ihrer Kunden abgenommen hatten.
Mit dieser Aktion waren wir wahrscheinlich bis zu einem bestimmten Punkt für die Branche sogar systemrelevant. Denn im Vergleich dazu sind gegen namhafte Fluggesellschaften Klagen in Vorbereitung.
Das betraf die bereits erfolgten Buchungen, aber haben Sie auch für die zukünftigen Buchungen eine innovative Lösung?
Ja, dazu ist zu sagen, dass wir ja aufgrund des seit 25 Jahren praktizierten Prüfverfahrens die wirtschaftliche Entwicklung unserer Partner sehr genau kennen und daher ziemlich gut Bescheid wissen über die wirtschaftliche Substanz der einzelnen Firmen. Auf dieser Grundlage haben wir ein neues differenziertes System der Zahlungsabsicherung entwickelt, das wir wiederum den Firmen mit entsprechenden Bonitäten anbieten.
Wobei wir recht deutlich, wie wir das schon immer taten, darauf hinweisen, dass die Absicherung des Zahlungsverlustes nur das halbe Problem löst.
Denn die andere Hälfte des Problems besteht darin mit Familie oder Crew anzukommen und kein Schiff oder eines an der Kette vorzufinden. Und darum halten wir den von uns betriebenen Aufwand einer soliden Vorprüfung für so notwendig. Positiv geprüfte Firmen erkennen die Kunden am Logo CHECKED & TRUSTED. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass sich der Kreis solcher Firmen in Zukunft etwas verkleinern wird.
Zu ihrem Buch, Sie gelten in der Branche als Aktivist für mehr Sicherheit der Skipper. In Ihrem Buch haben Sie nun Ihre über 40-jährige Erfahrung aus tausenden von Schäden, dargestellt. Und dabei auch in für Laien verständlicher Form richtiges und falsches Rechtsverständnis sowohl bei Skippern und Yachteignern, als auch bei Charterbetreibern und Versicherungen dargestellt. Dr. Wychodil, der renommierte Anwalt für Rechtsfragen aus der Freizeit-Schifffahrt und Rechtsexperte der Yacht, schreibt dazu: Dr. Schöchl hat damit eine Grundlage geschaffen die vielfachen Fragestellungen mit juristischer Tiefe zu erörtern und lässt dabei deutlich erkennen, dass er selbst ein Kenner der Praxis ist. Aber sind die, für die solche Antworten wichtig sind, auch bereit sich damit zu beschäftigen?
Ja, Ihre Frage ist berechtigt. Sachbücher behandeln natürlich Themen wofür der Interessent zumindest schon ein gewisses Problembewusstsein haben muss. Aber das Motiv, mir die Arbeit für dieses Buch anzutun, war nicht eine Gewinnerwartung, sondern das Bestreben auf die Einzelfragen, mit denen wir täglich konfrontiert werden, eine systematisch aufbereitete Antwort zu geben. Und natürlich war es als Nebeneffekt auch eine Möglichkeit unsere Kompetenz darzustellen, die in diesem Fall nicht so einfach kopiert werden kann, wie unsere Produktentwicklungen.
Aber insbesondere die berechtigten Unsicherheiten in Haftungsfragen nehmen zu und so gibt es mehr und mehr, die es etwas genauer wissen wollen. Deshalb haben wir das Buch nun bereits in der 2. Auflage mit deutlicher Erweiterung aufgelegt.Wir haben das Buch hier schon mal vorgestellt.
Auf Anregung unserer nicht Deutsch sprechenden Interessenten, wird es übrigens in Kürze als e-Book auch in Englisch erscheinen und wird z.Z. auf tschechisch, kroatisch und voraussichtlich auf polnisch und griechisch übersetzt. Denn die Skipper all dieser Länder treffen sich auf den gleichen Charterfeldern und haben die gleichen Fragestellungen.
In wie vielen Ländern ist YACHT-POOL mittlerweile tätig?
In unserer 45 jährigen Firmengeschichte haben wir mittlerweile bereits in 13 Ländern Standortvertretungen aufgebaut, die auf der Landkarte übersichtlich dargestellt sind…
Damit wollen wir aber nun auch unsere Fragen beenden und bedanken uns für das informative Gespräch.
Transparenz
YACHT-POOL gehört zu unseren Kooperationspartnern. Darauf sind wir natürlich sehr stolz! Diese Zusammenarbeit hat aber auf unsere Meinung, welche wir in diesem Artikel objektiv wiedergegeben haben, selbstverständlich keinen Einfluss.
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