MittelmeerSkipper-Haftungsfragen

Sicher chartern in der „neuen Normalität“

Eine interessanter Beitrag zum sicher chartern in der „neuen Normalität“ von Dr. Friedrich Schöchl / CEO von YACHT POOL:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Skipperinnen und Skipper,
wir alle sind von einer beispiellosen Krise und deren weltweiten Auswirkungen überrascht worden. Wir hoffen, dass Sie persönlich gesund durch diese schwere Zeit gekommen sind – die ja vielleicht noch nicht ganz hinter uns liegt.
Wie immer in Krisenzeiten wurde aber auch radikal deutlich, wie angreifbar vieles ist, was für uns liebgewordene Selbstverständlichkeit war, wie schnell funktionierende Sicherungssysteme plötzlich (existenziell) wichtig werden und wie wichtig Flexibilität und innovative Lösungen sind.

Aus über Tausend Telefonaten und Mails wissen wir, dass viele von Ihnen zumindest wirtschaftlich oder in Ihrer Urlaubsplanung persönlich betroffen sind, und gemeinsam mit Ihnen haben wir viele Erkenntnisse gewinnen können, die wir hier mit Ihnen teilen wollen.

Denn wenn „Corona“ etwas Gutes hat, dann, dass deutlich wurde, auf wen und auf was Verlass in Krisenzeiten ist und was nur trügerischer Schein für Schönwetterzeiten ist.

Diese Informationen versenden wir bewusst jetzt, wo die von vielen herbeigesehnte Normalität des Charterns – zumindest als „neue Normalität“ – wieder zum Greifen nahe scheint. Die Regierungen beliebter Ferienländer werben inständig für die Rückkehr deutscher Urlauber. Auch wenn in Deutschland (noch) bis zum 14. Juni eine weltweite Reisewarnung für Urlauber gilt, ist seit dem Wochenende mit der Lockerung der Kontrollen an den Grenzen zu den Nachbarländern faktisch ein Reiseverkehr möglich. An dem Grundsatz, dass nur reisen darf, wer zur Arbeit fährt oder einen anderen „triftigen Grund“ geltend machen kann, hält die Bundesregierung zwar noch bis Mitte Juni fest. Es gibt aber nur noch stichprobenartige Überprüfungen. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Nachrichtenlage dazu wohl täglich ändern wird.

Stark auch in Krisenzeiten: so hilft YACHT-POOL seinen Kunden

Wann auch immer Sie persönlich Ihren nächsten Törn antreten, eines ist sicher: auf YACHT-POOL können Sie zählen. Das erlaube ich mir hier zu schreiben, denn in zahllosen Mails und Telefonaten wurde uns genau das aus Ihren Kreisen bestätigt. Ein paar Beispiele:

Pandemieklausel? Ein Fremdwort für uns!

Der Teufel liegt bekanntlich im Kleingedruckten. Das gilt nicht nur für Charter-Verträge (worauf wir seit jeher hinweisen), sondern für alle Verträge und Versicherungen – hier ist die Charterrücktritt-Versicherung gemeint. Denn bei vielen herkömmlichen Charterrücktritt-Versicherungen oder Reise-Rücktritt-Versicherungen anderer Anbieter ist eine kleine Standard-Klausel versteckt, die noch nie eine Rolle spielte: die Ausschlussklausel für Pandemien.

Bei den Kunden vieler Mitbewerber kam es nun zu einer teuren Erkenntnis: fallen Skipper oder Crew wegen einer Corona-Infektion aus und können den Törn nicht antreten, besteht bei Vorliegen einer Pandemieklausel kein Versicherungsschutz! Trotz bezahlter Prämie gibt es keine Leistung, da Corona als Pandemie eingestuft wurde.

Hier bewährt sich wieder einmal, dass YACHT-POOL alle Versicherungen selbst entworfen und die Bedingungen selbst formuliert und nicht von Standardprodukten abgeschrieben hat.

Deshalb haben wir für die Charterrücktritt-Versicherung von YACHT-POOL immer eine Pandemieklausel ausgeschlossen. Und so gilt weiterhin: wenn Sie als verantwortungsvoller Skipper eine Charterrücktritt-Versicherung bei YACHT-POOL abschließen und Skipper oder Crew fallen wegen einer Corona-Infektion aus, leisten wir auch in Zukunft bedingungsgemäß ohne Einschränkung!

Kulanz? Unkonventionelle Lösungen? Wenn wir Ihnen damit helfen können – Gerne!

Viele von Ihnen hatten für die vergangenen Wochen einen Chartertörn geplant und in verantwortungsvoller Voraussicht rechtzeitig die richtigen Charter-Versicherungen abgeschlossen. Doch was passiert mit den Versicherungen, wenn der Törn nicht stattfinden konnte?

Wir wissen von Mitbewerbern, dass deren Kunden oft den rechtlich korrekten Antwortsatz auf ein Kulanzgesuch bekamen: „Pacta sunt servanda“. Verträge sind einzuhalten, also zu bezahlen.

Seit der ersten Anfrage eines besorgten Skippers habe ich jedoch für YACHT-POOL entschieden, dass wir allen Kundenanfragen nach kulanten Vertragslösungen ohne Fristen und ohne Wenn und Aber nachkommen, solange uns das rechtlich irgendwie möglich ist. Hunderten weiteren Skippern konnte so unkonventionell und schnell geholfen werden und wir konnten ihnen zumindest die Sorge abnehmen, eine Versicherung umsonst bezahlen zu müssen.

Natürlich hat uns das einiges an Mehraufwand bei gleichzeitigen Prämieneinbußen gekostet, aber das sind wir unserem Leitbild „YACHT-POOL – mehr als eine Versicherung“ schuldig. Und Ihre positiven Rückmeldungen geben mir recht:

YACHT-POOL – Primus der Kundenbewertungen!

Für die meisten sind zwei Kriterien für die Wahl der richtigen Versicherung entscheidend: Preis und Leistung. Dabei wird TOP-Service fälschlich oft als selbstverständlich vorausgesetzt.

Der Preis – die Prämie – lässt sich einfach vergleichen, die Stärke der Leistungen erfährt man jedoch oft erst im Schadenfall und dass der Versicherer einen ausgezeichneten Service bietet – das merkt der Kunde spätestens, wenn er Hilfe braucht. Wie YACHT-POOL dabei beurteilt wird, können Sie gerne auf Google nachlesen:
Mit 4,9 Sternen und 56 Bewertungen (Stand 20.05.2020) ist YACHT-POOL mit großem Abstand der von seinen Kunden am häufigsten und am besten bewertete Skipper- und Yacht-Versicherer!

Dafür danken mein Team und ich Ihnen ganz herzlich!

Haben Sie auch positive Erfahrungen mit YACHT-POOL gemacht, von denen Sie anderen berichten möchten? Wenn Sie auch ein Google-Konto haben, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie auf Google eine Rezension über YACHT-POOL abgeben. Vielen Dank!

Gegen echte Gefahren vorsorgen: Mit den richtigen Charterversicherungen von YACHT-POOL!

Auch wenn diese Information von der Corona-Krise geprägt ist – viel ernstere Gefahren für Skipper lauern nach wie vor bei den Haftungsfragen des Schiffsführers. Vergessen Sie daher nicht vor Ihrem nächsten Törn den richtigen Versicherungsschutz bei dem Versicherer abzuschließen, auf den Sie vertrauen können, wenn es darauf ankommt: YACHT-POOL!

Die YACHT-POOL-Crew steht Ihnen dazu immer mit Rat und Tat zur Verfügung!

Der Sicherungsschein von YACHT-POOL – ein krisenfestes „Wert“-Papier!

In den vergangenen Jahrzehnten war es der Sinn des YACHT-POOL Sicherungsscheines im „Worst-Case“, der Zahlungsunfähigkeit einer Charter-Firma, die Zahlungen des Charterkunden abzusichern. In vielen Fällen haben wir die Leistungsfähigkeit von YACHT-POOL und dem Sicherungsschein bewiesen.

So wurde in den letzten Jahren über 1 Mio. Euro an Charterkunden von Pleite-Firmen ausbezahlt, die wir so davor bewahren konnten, ihr Geld zu verlieren.

Durch die Corona-Krise haben sich die Rahmenbedingungen plötzlich und unvorhersehbar für die gesamte Weltwirtschaft und natürlich auch für die Charterbranche massiv geändert. Ob es vermehrt Pleiten in der Charter-Branche geben wird, ist noch nicht zu sagen. Der ursprüngliche „Worst-Case“ ist aber zu einer durchaus möglichen Option geworden.

Jeder Charterkunde, der in den vergangenen Monaten für seine Buchung einen Sicherungsschein von YACHT-POOL erhalten hat, kann sich nun glücklich schätzen! Das gilt besonders, weil wir den Absicherungsumfang für unsere Kunden kostenlos entscheidend erweitert haben:
Bereits ausgegebene Sicherungsscheine bleiben – ohne dass dies je so vorgesehen war – auch für Umbuchungen und Gutschriften gültig! Damit hat YACHT-POOL die notwendigen Umbuchungen und Verschiebungen der Törns unter Beibehaltung der Insolvenzabsicherung für Charterkunden enorm erleichtert!

Dennoch sind die großen Rück-Versicherer der Reisebranche von der Thomas-Cook-Pleite und der Corona-Krise hart getroffen. Die Politik plant für den Bereich der Reisepreisabsicherung neue Lösungen zu suchen. Auch wir können daher vorerst keine neuen Sicherungsscheine mehr ausstellen.

YACHT-POOL hat aber bereits neue flexible Lösungen für die Zukunft gefunden, den

Trust-Security-Service von YACHT-POOL: 100% Sicherheit in unsicheren Zeiten

Auch „nach Corona“ ist die Sicherheit der Charterzahlung der Charterkunden ein bedeutendes Thema. Denn ein großes Hemmnis für viele Charterkunden, aktuell zu buchen, ist Unsicherheit. Unsicherheit, ob die Charter im zweiten Halbjahr 2020 oder auch in 2021 überhaupt stattfinden kann und Unsicherheit, ob der Vercharterer doch noch in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, die Krise vielleicht nicht „überlebt“ und damit die Charterzahlung verloren ist.

Checked&Trusted: nach wie vor eine wichtige Orientierungshilfe im Chartermarkt!

Viele Vercharterer reagieren mit eigenen Konzepten, wie reduzierten Anzahlungen und einer Restzahlung erst kurz vor dem Charter-Beginn. Alle Skipper, die hier vertrauenswürdige Firmen suchen, können sich nach wie vor am Checked&Trusted-Siegel orientieren.


Dieses Siegel erhalten nämlich nur die Agenturen und Vercharterer, die bereit sind – erstens – jährlich ihre Bilanz bei uns zur Prüfung einzureichen und diese Prüfung bestehen und – zweitens und mindestens genauso wichtig – nicht durch unfaires und inakzeptables Geschäftsgebaren auffallen.

 

Dass dies in der Praxis auch so ist, wird automatisch und permanent durch Tausende Mitglieder unserer YACHT-POOL Skipper-Community „überprüft“ und inakzeptables Verhalten mitgeteilt. Unsere eigenen Erfahrungen machen wir dazu aus den Tausenden von Schadenfällen, die von uns abgewickelt werden.

Bei Firmen, die vor der Krise von uns positiv auf ihre Zuverlässigkeit und Stabilität geprüft wurden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie die problematische Zeit gemeistert haben, auf Grund der guten Voraussetzungen sicher größer als bei manch anderem Unternehmen der Charterbranche.

Doch gerade jetzt ist es unser Anliegen die Kunden, die nach einer verlässlichen Absicherung der Charterzahlung suchen, nicht alleine zu lassen. Deshalb entwickelten wir ein Treuhandsystem, das viele – nicht alle – der aktuellen Probleme dieser unsicheren Zeit löst.

Ist die Charterzahlung durch die Krise gefährdet?

Ein wesentlicher Punkt, der heute mehr denn je die Charterer verunsichert, ist die Frage. „Hält der Vercharterer durch? Droht der Verlust der Charter-Zahlung durch Unternehmenspleiten?“ Viele Charterkunden zögern deshalb mit der Buchung für künftige Törns. YACHT-POOL hat deshalb mit einer renommierten deutschen Anwaltskanzlei den YACHT-POOL Trust-Security-Service entwickelt.

Sicher chartern: Der YACHT-POOL Trust-Security-Service

bietet dem Charterkunden eine absolute Absicherung seiner Zahlungen bis zur ordnungsgemäßen Übergabe des gecharterten Schiffes an, indem die Zahlungen bis zum Check-In – oder bis zu einem vereinbarten früheren Zeitpunkt – auf einem separaten, insolvenzsicherem Treuhandkonto sichergestellt sind.

Ihre Vorteile

  • Reservierung des gewünschten Schiffes
  • Fest-Preis-Garantie, denn plötzlicher Nachfrageschub, kann zu kurzfristigen Preiserhöhungen führen
  • Priority-Buchung – sichern Sie sich die besten Schiffe zur besten Zeit
  • Treuhänderische Absicherung der Charter-Zahlung
  • 1 % Gebühr für 100 % Sicherheit: der Einzahler trägt die geringe Verwaltungsgebühr von 1 % des Charterpreises

Durch das YACHT-POOL Trust-Security-System erhält der Flottenbetreiber einen Nachweis der garantiert eingegangenen und treuhänderisch verwalteten Zahlung des Charterkunden. Auch wenn die Zahlung erst spätestens bei Übergabe des Schiffes an den Charterkunden freigegeben wird, ist damit garantiert, dass die Zahlung an den Vercharterer fließt, sobald der Charterer das Schiff übernommen hat.

Das YACHT-POOL Trust-Security-System löst nicht alle Probleme, aber es ist eine große Hilfe für Vercharterer und Charterkunden, kritische Zeiten bis zur Rückkehr der Normalität zu überbrücken.

Sie möchten bei Ihrer Charter-Buchung den Trust-Security-Service von YACHT-POOL nutzen? Sprechen Sie Ihre Charter-Agentur darauf an. Falls Ihre Charter-Agentur die notwendigen Unterlagen noch nicht hat, helfen wir gerne weiter. Schreiben Sie an: trust@yacht-pool.com

Auch beim Chartern: buy local – buy smart!

Die gegenwärtige Krise in der Charterbranche hat einige Probleme an die Oberfläche gespült, die zwar schon immer vorhanden waren, aber jetzt massiver und im größeren Umfang deutlich werden als das bisher der Fall war. Dies zeigen sehr deutlich folgende Beispiele, die an uns herangetragen wurden:

Thema: Rückzahlung des Charterpreises oder der (An-) Zahlungen bei Nichterfüllung der Leistung des Vercharterers.

Diese Streitfrage müsste notfalls vor Gericht mit dem Vercharterer ausgetragen werden, der der Vertragspartner ist. Denn Vertragspartner ist in dieser Frage nicht die Agentur, wie das vielfach und fälschlich angenommen wird. Und in den AGB der Vercharterers steht i.d.R. dass Gerichtsstand der Sitz des Vercharterers ist. Dieses Problem haben Sie allerdings nur dann, – aber dann eben sicher – wenn Sie direkt beim Charterbetreiber vor Ort und nicht über die heimische Agentur gebucht haben.

„Buy“ local:
Denn die europaweit rechtlich zwingenden Regelungen des Verbraucherschutzes besagen, dass für den Fall, dass Sie bei einer Agentur in Ihrem Heimatland gebucht haben, der Gerichtsstand Ihres Heimatortes als Gerichtsstand gewählt werden kann. Und zwar unabhängig davon, was in den AGB des Vercharterers steht.

Das gilt natürlich nicht nur für die Anzahlungen, sondern eben für alle rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Vercharterer. Dabei hat die Buchung über die heimische Agentur den Nebeneffekt, dass die Agentur zumindest versuchen kann als Mediator zu agieren um in strittigen Fragen eine einvernehmliche Lösung zu finden und eine rechtliche Auseinandersetzung abzuwenden.

In der Regel haben nämlich die ortsansässigen Agenturen ihres Heimatlandes langjährige persönliche Beziehungen zu den Vercharterern vor Ort und sind deshalb als Vermittler bestens geeignet, wenn Sie ihren Job ernst nehmen.

Sie unterscheidet sich damit allerdings auch deutlich von Online-Agenturen, die mit zigtausenden Schiffen in ihrem Portfolio werben und hunderten von Vercharterern. Manche dieser Online-Vermittlungsplattformen treiben jedoch ein gefährliches Spiel um einen scheinbaren Wettbewerbsvorteil zu erlangen:
So wurden z.B. vom Markt abweichend teilweise nur 10% Anzahlung vom Charterkunden verlangt – dafür aber 50% der Charter weiter an den Vercharterer gezahlt, was mit spekulativen weiteren Neuvertragen „auf Pump“ vorübergehend finanziert wird. Dieses „Rad“ bekam mit der Krise eine Vollbremsung, die daraus erfolgenden Konsequenzen bleiben abzuwarten.

„Buy“ smart:
In diesem Zusammenhang haben wir auch wiederholt auf die „giftigen Klauseln“ in den AGB der Charterverträge verschiedener Anbieter hingewiesen (die i.d.R. von den Skippern weder gelesen, noch in der Tragweite verstanden werden). Zu Ihrem Schutz empfehlen wir Ihnen deshalb zu prüfen, ob Ihrer nächsten Charter die „International YACHT-POOL Terms & Conditions“ zugrunde liegen, die wir zu Ihrem Schutz unter der Marke “YACHT-POOL CharterFairtrag“ entwickelten und die Sie in allen relevanten Sprachen unter www.charterfairtrag.de downloaden können.

Von über 60 Vercharterern, die sich zu Fairness bekennen, wurden sie bereits übernommen. Weitere kommen nach und nach dazu, insbesondere, wenn Sie als informierter Skipper Ihren Vercharterer darauf hinweisen, dass Sie das wünschen. Das Copyright liegt bei YACHT-POOL aber die Nutzung ist sowohl für Sie als auch für den Vercharterer kostenlos!

Mehr wissen – sicherer chartern

Ausführliche Informationen zu Ihren weiteren Rechten und Pflichten haben wir übrigens im Buch “Die Haftung des Skippers – seine Rechte, seine Pflichten” ausführlich zusammengestellt.

Corona- Update: Alle Neuigkeiten zu Ihrem Charter-Revier

Wir werden von vielen Skipperinnen und Skippern gefragt, ob wir nähere Informationen zum aktuellen Geschehen und den Planungen in den europäischen Charter-Revieren haben. Seit einigen Wochen veröffentlichen wir daher den YACHT-POOL Corona-Report für Nautiker. Unsere YACHT-POOL Niederlassungen rund ums Mittelmeer haben diese Informationen für Nautiker zusammengestellt. Trotz des Schwerpunktes Kroatien haben wir auch Informationen für Frankreich, Spanien, Griechenland und Italien aufgenommen. Dieser Report wird wöchentlich aktualisiert, damit sich Eigner und Charter-Skipper selbst ein Bild von der Situation in diesen beliebten Revieren machen können. Der Report steht in deutscher Sprache unter diesem Link www.yacht-pool.de/news0.0.html kostenlos zum Download bereit.

Mit den Tipps und den Charter-Versicherungen von YACHT-POOL, sind Sie bestens für Ihren nächsten Törn gerüstet – ich wünsche uns allen, dass dieser bald wieder möglich sein wird!

Herzliche seglerische Grüße,
Ihr Dr. Friedrich Schöchl und die YACHT-POOL-Crew

Transparenz
YACHT-POOL gehört zu unseren Kooperationspartnern.

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Archiv YACHT-POOL

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Markus Silbergasser

Markus Silbergasser

Ich bin leidenschaftlicher Fahrtensegler, Blogger, freiberuflicher Yachtredakteur und Reisefotograf mit über 43.000 Seemeilen Erfahrung im Kielwasser. Segle als Ausgleich und Quelle der Inspiration.
Details zu meiner maritimen Ausbildung und Reviererfahrung findet Ihr hier...

3 Comments

  1. Bruno Schneider
    27. November 2020 at 19:43 — Antworten

    Man sollte sich für diese Vorgehensweise schämen.
    Macht man nicht wenn man auch nur einen Funken Anstand hat.
    Solche Versicherer braucht die Gesellschaft nicht.

    Bitte werden Sie sich ihrer eigentlichen Aufgaben wieder bewußt.
    Jahre lang an Agenturen, Charter Firmen und Kunden bereichert.
    Wenn Gegenleistung gefragt ist untertauchen und tricksen.
    Ihre Ziele bestehen nur darin, neue Konstrukte zu erarbeiten, die ihre Risiken verringern, Einnahmen und Gewinne erhöhen und auf diese Art und Weise erneut alle an der Nase herum zu führen.

  2. Bruno Schneider
    21. November 2020 at 05:11 — Antworten

    Der Sicherungsschein von Yachtpool ist abgeschafft.
    Charter Kunden haben ab sofort volles Risiko.
    Es wird getrickst wo es nur geht.
    Vorsicht mit allen Zahlungen im Charterbereich momentan kein zu unterschätzendes Ausfall Risiko.
    Gehen Agentur oder Vercharterter Konkurs sind die Gelder meist unwiderruflich verloren.
    Schmerzhaft und das soll dann Urlaub sein.
    Der Verbraucher wird derzeit was Buchungen angeht zur Vorsicht gezwungen.

    • 22. November 2020 at 18:15 — Antworten

      Sehr geehrter Herr Schneider,
      ja, aufgrund der Mega-Pleite von Thomas Cook hat sich die Versicherungswirtschaft von der Absicherung von Vorauszahlungen im gesamten Tourismusbereich bis auf weiteres zurückgezogen. Und der Corona-Patient Charter macht die Sache nicht leichter.

      Aber wir haben Lösungen gefunden um die berechtigt gewünschte Absicherungen der Vorauszahlungen sicherzustellen. Unsere Kunden konnten wir darüber über Newsletters informieren.

      Leider ist es bei Licht betrachtet, aber mit der Absicherung des Geldverlustes allein unseres Erachtens nicht getan. Dies löst in der Praxis nur einen Teil des Problems. Denn in der Marina zu stehen und womöglich das Schiff an der Kette vorzufinden heißt Urlaubsfrust statt Urlaubsfreuden, was darüber hinaus auch die übrige Crew, sei es nun Familie oder Freunde, betrifft.

      Wir sind zur Zeit deshalb dabei von den Firmen für die wir eine Zahlungsabsicherung a la Sicherungsschein vornehmen, die Bilanzzahlen der Charterfirmen einzuholen, sofern sie interessiert sind ihren Kunden die entsprechende Sicherheit zu bieten. Für Firmen, wo die Zahlen stimmen kann diese Absicherung von uns bis auf weiteres auf Anfrage angeboten werden. Voraussetzung ist aber auch in diesem Fall, dass die übrigen Leistungen aus unserer Erfahrung und der unserer tausenden Kunden, stimmen. Diesen Firmen gewähren wir das Qualitäts-Siegel CHECKED & TRUSTED für ein bestimmtes Jahr. Und auf die Jahreszahl sollte jeder Skipper achten, denn die Qualität von Firmen kann sich verändern.
      Diese aufwendige Firmenanalyse unterscheidet uns übrigens grundsätzlich von anderen “Qualitäts-Siegel“, die diesen Aufwand nicht betreiben.

      Aber nicht jede Firma will sich beurteilen lassen. Für diese Firmen haben wir die Möglichkeit geschaffen über unser Financial Security Service, vereinfacht gesagt, über ein Treuhand-Konto die Zahlung bis zum Antritt der Charter sicherzustellen. Diese Methode steht für jede beliebige Firma zur Verfügung.

      Ein weiteres Problem, mit dem wir immer wieder konfrontiert werden, sind problematische Klauseln im klein gedruckten Teil der Charterverträge, (die AGB, die kein Mensch liest), die aber fatale rechtliche Folgen (wie die Yacht schreibt) haben können.
      Um unsere Kunden davor zu schützen, haben wir deshalb schon seit Jahren die „International YACHT-POOL Terms und Conditions“ geschaffen, die unter dem Markennamen „CharterFairtrag“ bekannt sind und von einem beachtlichen Teil fairer Charterfirmen angeboten werden. Und wo dies nicht der Fall ist, sollten Sie sie verlangen, denn es gibt keinen Sinn unbewusste rechtliche Risiken einzugehen, die von keiner Versicherung gedeckt sind. Diese AGB liegen in allen relevanten Sprachen vor und sind für Sie kostenlos.

      Ja, chartern ist in dieser Zeit für alle Beteiligten schwieriger geworden. Aber es gibt sie, die guten und fairen Firmen, für die wir unseren Namen hergeben.
      Nähere Informationen entnehmen Sie bitte beigefügter Anzeige, die in der kommenden Yacht zu diesem Thema geschaltet wird.

      Ich wünsche Ihnen einen schönen und problemlosen Chartertörn in 2021 und verbleibe

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr Dr. Friedrich Schöchl

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